- offen
- • ọf|fen{{link}}K 89{{/link}}:– ein offener Brief– das offene Meer– ein offener Wein (im Ausschank)– offene Rücklage (Wirtschaft)– auf offener Straße, Strecke– Beifall auf offener Bühne, Szene– Tag der offenen Tür– offene Handelsgesellschaft (Abkürzung OHG)– mit offenen Karten spielen (ohne Hintergedanken handeln)Schreibung in Verbindung mit Verben {{link}}K 56{{/link}}:– die Tür wird offen sein {{link}}K 49{{/link}}– das Fenster muss offen bleiben, das Fenster offen lassen– die Augen offen halten– das Geschäft [länger] offen halten– offen (im Ausschank) verkaufter Wein– jemandem etwas offen sagen– die Tür offen stehen lassenAber:– sie mussten ihre Vermögensverhältnisse offenlegen– Vgl. auch offenbleiben, offenhalten, offenlassen, offenstehenIn Verbindung mit einem adjektivisch gebrauchten Partizip kann bei nicht übertragener Bedeutung getrennt oder zusammengeschrieben werden:– ein D✓offen gebliebenes oder offengebliebenes Fenster– eine D✓offen stehende oder offenstehende TürAber nur: eine noch offenstehende FrageGetrennt schreibt man üblicherweise die adverbialen Fügungen offen gesagt und offen gestanden.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.